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Krankenkassenbeiträge vorauszahlen und Steuern senken

Unter dem Einfluss von Eurokrise und niedrigen Zinsen sind sichere und rentable Anlagemöglichkeiten für freie Liquidität Mangelware. Nun hat der Steuergesetzgeber zumindest für einige Steuerpflichtige eine weitere Verwendungsmöglichkeit eröffnet, die er steuerlich fördern will.

Wer bei seiner Krankenkasse Beiträge im Voraus bezahlen will, der kann dies – zumindest im Steuerjahr 2011 – mit steuerlicher Wirkung tun. Bei der Einkommensteuer werden zusätzlich zu den Krankenversicherungs-Basisbeiträgen für das laufende Jahr Vorauszahlungen für zukünftige Jahre bis zum 2,5fachen der Jahresbeiträge zusätzlich als Vorsorgeaufwendungen im Zahlungsjahr anerkannt. Das regelt der für das Veranlagungsjahr 2011 erstmals anzuwendende § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 4 EStG. Sie können also Ihr Einkommen, das der Tarifbesteuerung unterliegt, durch Vorauszahlungen zur Krankenversicherung noch weiter mindern. So können Sie mit steuerlicher Förderung in einkommensstarken Jahren Gesundheitsvorsorge für zukünftige Jahre betreiben.

Dieses Modell hat allerdings drei Voraussetzungen: Erstens sollte Ihre Versicherungssituation beständig sein, d.h. Sie sollten keinen Krankenkassenwechsel in der Zukunft beabsichtigen und Ihre Krankenkasse sollte Ihnen auch für die Zukunft hinreichend solide erscheinen. Zweitens sollten Sie klären, ob Ihre Krankenkasse Beitragsvorauszahlungen zulässt. Hierfür ist ein Anruf in der zuständigen Bezirksdirektion erforderlich, falls Ihr Versicherungsbetreuer nicht über diese Information verfügt. Drittens sollte Ihr Steuerberater anhand Ihrer aktuellen Einkommenssituation vorab überprüfen, ob sich der zusätzliche Sonderausgabenabzug in Ihrem konkreten Einzelfall tatsächlich auswirken kann.